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Pflegereform 2027

Informationen für Kunden und Angehörige · Stand: 07.10.2026
Stand: 07.10.2026

Worum geht es bei der Pflegereform?

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
Die Pflegeversicherung soll neu geordnet werden. Für Pflegebedürftige und Angehörige sind vor allem vier Themen wichtig: Pflegegrade, ambulante Pflegesachleistungen, das neue Sozialraumbudget sowie die künftige Regelung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Noch ist nichts endgültig entschieden
Der Gesetzentwurf kann sich im weiteren Verfahren noch ändern. Lassen Sie sich deshalb vor allem erst einmal persönlich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Heute und geplant im Vergleich

Das ist der Stand des Kabinettsentwurfs vom 30.09.2026 im Vergleich zu den heutigen Regelungen.
Pflegegrade / Einstufung
Derzeit: Die fünf Pflegegrade 1 bis 5 gelten. Die bisherigen Punktgrenzen entscheiden über die Einstufung.
Geplant nach aktuellem Gesetzentwurf: Die Pflegegrade bleiben bestehen. Für neue Begutachtungen sollen die Punktgrenzen vor allem bei Pflegegrad 1 bis 3 steigen. Neue Einstufungen bzw. Höherstufungen können dadurch schwieriger werden. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen nach dem Entwurf Bestandsschutz behalten.
Ambulante Pflegesachleistungen
Derzeit: Monatlich derzeit: PG 2 = 796 €, PG 3 = 1.497 €, PG 4 = 1.859 €, PG 5 = 2.299 €.
Geplant nach aktuellem Gesetzentwurf: Die Leistungen sollen als Sachleistungsbudget fortgeführt und erhöht werden: PG 2 = 890 €, PG 3 = 1.590 €, PG 4 = 2.090 €, PG 5 = 2.530 €.
Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget
Derzeit: Der Entlastungsbetrag kann heute für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.
Geplant nach aktuellem Gesetzentwurf: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 soll daraus ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € monatlich werden. Wichtig: Dieses Budget kann nach dem Entwurf nur über nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag abgerechnet werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Derzeit: Heute gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €.
Geplant nach aktuellem Gesetzentwurf: Der gemeinsame Jahresbetrag soll in dieser Form wegfallen. Vorgesehen ist ein neues Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € pro Jahr. Gleichzeitig sollen Teile der bisherigen Mittel in höhere monatliche Budgets verlagert werden.
Wichtig für Sie: Wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf verändert hat oder Sie unsicher sind, ob Ihr Pflegegrad noch passt, sollten Sie sich beraten lassen. Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre heutige Situation zu prüfen und Ihre Versorgung für 2027 vorzubereiten.

Was bedeuten die geplanten Änderungen für Sie?

1
Pflegegrad jetzt prüfen
Wenn sich Mobilität, Orientierung, Selbstversorgung oder die Unterstützung durch Angehörige verändert haben, kann es sinnvoll sein, die heutige Einstufung zu überprüfen. Da nach dem Entwurf künftige Einstufungen teilweise schwieriger werden sollen, empfehlen wir, berechtigte Prüfungen nicht unnötig aufzuschieben.
2
Mehr Möglichkeiten bei ambulanten Leistungen
Die monatlichen Budgets für ambulante Pflegesachleistungen sollen steigen. Das kann für viele Familien bedeuten, dass mehr professionelle Unterstützung im Alltag möglich wird. Entscheidend ist immer die persönliche Pflegesituation.
3
Das Sozialraumbudget verändert die Betreuung im Alltag
Das künftige Sozialraumbudget soll nur noch für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzbar sein. Unser zugelassener Pflegedienst kann weiterhin ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen über das Sachleistungsbudget erbringen. Zusätzlich bereiten wir vor, für die künftigen Anforderungen einen gesonderten nach Landesrecht anerkannten Dienst aufzubauen.
4
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden neu geordnet
Die bisherigen Regelungen sollen umgebaut werden. Deshalb wird es künftig noch wichtiger, frühzeitig zu planen, welche Form der Unterstützung im Einzelfall am besten passt. Wir helfen Ihnen gern, die für Sie passenden Möglichkeiten zu prüfen.
5
Wir lassen Sie mit der Reform nicht allein
Wir werden unsere Kunden und Angehörigen fortlaufend informieren, individuelle Beratung anbieten, Pflegegrade mit Ihnen prüfen und gemeinsam mit Ihnen die Versorgung für 2027 vorbereiten.

Was wir bis 15.12.2026 zusätzlich tun

  • Informationskampagne zur Pflegereform mit klaren, verständlichen Informationen
  • Pflegegrad-Check und persönliche Beratung für Kunden und Angehörige
  • Informationsveranstaltungen und Beiträge in der Öffentlichkeit
  • Prüfung, wie künftige Leistungen bestmöglich für unsere Kunden organisiert werden können

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren Pflegegrad und bereiten Ihre Versorgung für 2027 vor.
Pflegedienst Janda GmbH
Lindenstraße 15 · 49152 Bad Essen
Telefon: 05472 95544
E-Mail: info@pflegedienst-janda.de
Noch ist nichts endgültig entschieden. Lassen Sie sich deshalb vor allem erst einmal persönlich beraten.
Hinweis: Diese Seite stellt den Stand des Kabinettsentwurfs vom 30.09.2026 dar. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes können sich noch Änderungen ergeben.